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   BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B   

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BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B (https://dejure.org/2015,31906)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B (https://dejure.org/2015,31906)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - B 13 R 115/15 B (https://dejure.org/2015,31906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Darlegung einer Verletzung des § 103 SGG; Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Darlegung einer Verletzung des § 103 SGG ; Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 ; SGG § 103
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).

    Zur Darlegung des damit gerügten Verfahrensmangels einer Verletzung des § 103 SGG muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält, fehlt hier jeglicher Vortrag dazu, ob er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung bei Erteilung bzw Erneuerung seines Einverständnisses zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - Juris RdNr 14 f).

    Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu bezeichnen und schlüssig aufzuzeigen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff, Nr. 9 RdNr 4 - jeweils mwN).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG [Kammer] SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f, Nr. 16 RdNr 4 f, Nr. 24 RdNr 5 ff).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu bezeichnen und schlüssig aufzuzeigen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19, Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff, Nr. 9 RdNr 4 - jeweils mwN).
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält, fehlt hier jeglicher Vortrag dazu, ob er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung bei Erteilung bzw Erneuerung seines Einverständnisses zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - Juris RdNr 14 f).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B
    Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält, fehlt hier jeglicher Vortrag dazu, ob er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung bei Erteilung bzw Erneuerung seines Einverständnisses zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - Juris RdNr 14 f).
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